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Spar klagt bei EU gegen ungarische Sondersteuer für ausländische Händler

Der österreichische Handelskonzern Spar hat erneut Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Grund ist eine ungarische Sondersteuer, die ausländische Supermarktketten benachteiligt. Spar rechnet mit hohen finanziellen Belastungen.

Das Wichtigste in Kürze

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Spar klagt bei EU gegen ungarische Sondersteuer
  • Ausländische Händler zahlen 4,5 Prozent ihres Umsatzes
  • Ungarische Anbieter zahlen nur 0 bis 0,15 Prozent
  • EU-Kommission hat Ungarn bereits verklagt
  • Spar rechnet mit hohen finanziellen Belastungen

Key Facts

Überblick
Quelle
BIZ24-Recherche
Recherchiert aus
medianet.at, ch.marketscreener.com, europesays.com
Veröffentlicht
12.10.2026, 14:39
Rubrik
Politik
Schwerpunkte
Neue Vorschriften & Compliance, Export & neue Märkte
Einschätzung (KI)
NegativFinanzielle Belastung für Spar
  1. Ausgangslage

    Der österreichische Handelskonzern Spar hat bei der EU-Kommission eine weitere Beschwerde gegen die ungarische Sondersteuer im Lebensmitteleinzelhandel eingebracht. Die Sondersteuer erzwingt von Spar und weiteren ausländischen Supermarktketten, 4,5 Prozent des Umsatzes pro Jahr abzuliefern. Für ungarische Franchiseketten und nationale Anbieter liegt der Satz bei 0 bis 0,15 Prozent.

    Spar belegt in Ungarn im Lebensmittelhandel Platz zwei hinter Lidl und ist stark von der Sondersteuer betroffen.

    Spar rechnet mit einer Sondersteuerbelastung von bis zu 90 Millionen Euro im Jahr 2026. Hinzu kommen rund 40 Millionen Euro durch die staatliche Handelsmargenbeschränkung.

    Die ungarische Regierung hat die Sondersteuer ursprünglich unter der Regierung von Viktor Orbán eingeführt. Die Regierung unter dem Ministerpräsidenten Peter Magyar behält die Steuer bei und hat eine Gesetzesänderung eingeführt. Diese ermöglicht es grossen Händlern, ihre Steuerlast zu verringern. Das geschieht durch die Aufteilung in kleinere Gesellschaften. Diese Umstrukturierung soll die Steuerlast für grosse Händler senken, ist jedoch für Spar nicht umsetzbar.

    Die Sondersteuer und die Margenbeschränkung haben im Vorjahr zu finanziellen Belastungen für Spar geführt. Die Belastungen betrugen damals 80 Millionen Euro durch die Sondersteuer und 30 Millionen Euro durch die Margenbeschränkung. Die aktuellen Prognosen deuten darauf hin, dass sich diese Belastung im Jahr 2026 noch erhöhen wird.

  2. Hintergrund

    Eine Gesetzesänderung erlaubt es grossen Händlern, ihre Steuerlast zu reduzieren, indem sie sich in kleinere Gesellschaften aufspalten. Spar sieht diese Regelung jedoch als unpraktikabel an. Das Unternehmen betreibt in Ungarn Hunderte Filialen und könnte diese nicht in ebenso viele Einzelgesellschaften aufspalten.

    Die EU-Kommission hat Ungarn bereits wegen der Sondersteuer und der Margenbeschränkung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Die ungarische Regierung wird von Spar beschuldigt, ausländische Ketten aus dem Markt verdrängen zu wollen.

    Spar hat die EU-Kommission in dieser Angelegenheit wiederholt zum Handeln aufgefordert, unterstützt durch die österreichische Politik. Bereits im Jahr 2022 hatte Spar eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Sondersteuer eingereicht. Die aktuelle Beschwerde ist eine weitere Eskalation in diesem Konflikt.

  3. Einordnung für die Schweiz

    Die EU-Kommission hat Ungarn bereits wegen der Sondersteuer und der Margenbeschränkung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

  4. Was das für Unternehmen bedeutet

    Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass politische Entscheidungen ihre Geschäftstätigkeit erheblich beeinflussen können.

    Die Situation in Ungarn verdeutlicht, wie entscheidend es ist, politische Entscheidungen und deren Auswirkungen auf das eigene Geschäft zu verstehen. Unternehmen sollten sich über solche Massnahmen informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Die EU-Kommission hat bereits reagiert und Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, was die Situation weiter eskalieren könnte.

  5. Ausblick

    Spar wird weiterhin gegen die ungarische Sondersteuer kämpfen. Die EU-Kommission hat bereits Klage gegen Ungarn eingereicht, was die Situation weiter eskalieren könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt und welche Auswirkungen dies auf den ungarischen Markt und andere Länder hat.

  6. Einordnung

    Die ungarische Sondersteuer veranschaulicht, wie politische Entscheidungen den Handel beeinflussen können. Solche Massnahmen können ausländische Unternehmen benachteiligen und den Markt verzerren. Die EU-Kommission hat bereits reagiert und Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

  7. Was das für KMU bedeutet

    Für Schweizer KMU, die im Ausland tätig sind, kann die ungarische Sondersteuer ein wichtiger Faktor sein. Es ist wichtig, sich über solche politischen Entscheidungen zu informieren und ihre Auswirkungen auf das eigene Geschäft zu verstehen.

Zahlen

Sondersteuer für ausländische Händler
4,5%
Sondersteuer für ungarische Anbieter
0 bis 0,15%
Geschätzte Sondersteuerbelastung für Spar 2026
bis zu 90 Mio. Euro
Belastung durch Margenbeschränkung 2026
rund 40 Mio. Euro

Wissen zur Meldung

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Eigene Recherche von BIZ24 aus öffentlich zugänglichen Quellen: medianet.at, ch.marketscreener.com, europesays.com.