Bitcoin Austria klagt gegen EU-Krypto-Regelung DAC8
Die österreichische Bitcoin-Vereinigung kämpft gegen die EU-Richtlinie DAC8, die Krypto-Dienstleistern jährliche Meldungen an Steuerbehörden vorschreibt. Ein Anwalt hat eine Beschwerde eingereicht, die bis zum Verfassungsgerichtshof führen könnte.

Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Bitcoin Austria kämpft gegen die EU-Richtlinie DAC8
- Beschwerde wurde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht
- Ziel ist eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof und möglicherweise den Europäischen Gerichtshof
- Krypto-Dienstleister müssen Kundendaten an Steuerbehörden melden
Key Facts
Überblick- Quelle
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- Veröffentlicht
- 02.11.2026, 10:00
- Rubrik
- Märkte
- Schwerpunkte
- Neue Vorschriften & Compliance
- Einschätzung (KI)
- NegativRechtliche Unsicherheit für Krypto-Branche
Ausgangslage
Bitcoin Austria setzt sich mit einer Kampagne gegen die EU-Richtlinie DAC8 ein, die Krypto-Dienstleistern vorschreibt, Kundendaten an Steuerbehörden zu melden. Die Initiative hat bereits eine Beschwerde eingereicht, die schliesslich vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof landen könnte. Die Kampagne wird von Coinfinity, einem Bitcoin-Broker aus Graz, unterstützt.
Die Beschwerde wurde im Oktober eingereicht und zielt darauf ab, die Verarbeitung von Kundendaten durch Coinfinity für DAC8 zu hinterfragen. Die Kampagne dac8.org sammelt Unterstützung und Informationen. Bitcoin Austria betont, dass die Regelung nicht nur Krypto-Nutzer betrifft.
Die Beschwerde wurde von Oliver Völkel, einem Partner der Wiener Kanzlei CERHA HEMPEL, im Auftrag von Bitcoin Austria als Kunde von Coinfinity eingereicht. Völkel ist auch der Ansprechpartner für rechtliche Fragen im Rahmen der Kampagne. Die Kampagne wird durch Spenden in Bitcoin oder per Banküberweisung finanziert.
Hintergrund
Die EU-Richtlinie DAC8 erweitert den automatischen Informationsaustausch über Steuerdaten auf Krypto-Vermögenswerte. In Österreich wird sie durch das Krypto-Berichtspflichtgesetz umgesetzt, das seit Jahresbeginn in Kraft ist. Dienstleister sammeln bereits Daten, und der erste Bericht für das Jahr 2026 muss bis Ende Juli 2027 eingereicht werden.
Die DAC8-Richtlinie erfordert von Krypto-Dienstleistern, detaillierte Informationen über ihre Kunden zu sammeln und an die Steuerbehörden zu übermitteln. Dies umfasst Identitätsdaten, Wallet-Adressen und Transaktionsdetails. Die Regelung ist Teil eines breiteren EU-weiten Ansatzes, Steuerhinterziehung im Krypto-Bereich zu bekämpfen. Die Umsetzung in Österreich erfolgte durch das Krypto-Berichtspflichtgesetz, das seit Beginn des Jahres gilt.
Die Regelung hat auch Auswirkungen auf die Sicherheit der Nutzer. Selbstverwahrung von Krypto-Vermögenswerten ist ein grundlegendes Prinzip von Bitcoin, und die Offenlegung von Informationen über vermeintliche Bestände könnte Kriminelle dazu ermutigen, gezielt Opfer auszuwählen.
Selbstverwahrung von Krypto-Vermögenswerten ist ein grundlegendes Prinzip von Bitcoin, und die Offenlegung von Informationen über vermeintliche Bestände könnte Kriminelle dazu ermutigen, gezielt Opfer auszuwählen. Dies ist besonders problematisch, da die gemeldeten Beträge nicht unbedingt den aktuellen Vermögensstand widerspiegeln, da wiederholte Ein- und Auszahlungen denselben Betrag mehrfach zählen.
Was das für Unternehmen bedeutet
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Nutzer könnten sich über die erhöhte Datenweitergabe an Steuerbehörden Sorgen machen und möglicherweise nach alternativen Lösungen suchen, die ihre Privatsphäre besser schützen. Unternehmen müssen daher transparent kommunizieren, wie sie mit den Daten ihrer Kunden umgehen und welche Massnahmen sie zum Schutz der Privatsphäre ergreifen.
Ausblick
Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss, da die Beschwerde zunächst von der Datenschutzbehörde, dann vom Verwaltungsgerichtshof und schliesslich vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden muss. Der Prozess könnte sich über Jahre hinziehen.
Unternehmen sollten die Entwicklung genau verfolgen und sich auf mögliche Änderungen vorbereiten, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Einordnung
Die EU-Richtlinie DAC8 ist Teil eines breiteren Trends, Steuertransparenz im Krypto-Bereich zu erhöhen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in anderen Ländern, und die Schweiz diskutiert vergleichbare Massnahmen.
Was das für KMU bedeutet
Für Schweizer KMU im Krypto-Bereich könnte die Entwicklung in Österreich ein Indikator für zukünftige regulatorische Anforderungen sein. Unternehmen sollten sich auf mögliche Änderungen vorbereiten und sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Wissen zur Meldung
Die wichtigsten Fragen, Fachbegriffe und Stichworte – kurz erklärt.
Fragen und Antworten
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Begriffe
- DAC8
- EU-Richtlinie zur Meldung von Krypto-Daten an Steuerbehörden
- Selbstverwahrung
- Bitcoin oder andere Krypto-Vermögenswerte in eigener Verantwortung verwahren
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Originaltitel: Bitcoin Austria Takes the E.U. Crypto Reporting Rule DAC8 to Court



