Fehlende Personensuche im Handelsregister erschwert Risikoanalyse
Eine Studie zeigt, dass bei fast 40 Prozent der Firmenkonkurse in der Schweiz Verantwortliche zuvor in einem anderen Kanton eine Firma in Konkurs geführt hatten. Der Bund verzögert die Umsetzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Personensuche.

Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Bei 791 Firmenkonkursen hatten Verantwortliche zuvor in einem anderen Kanton eine Firma in Konkurs geführt.
- Die schweizweite Personensuche im Handelsregister fehlt trotz gesetzlicher Vorgabe.
- Private Anbieter wie registerbuch.ch bieten eine Personensuche über alle Kantone an.
- Unternehmen müssen abwägen, ob sie in solche Dienste investieren oder das Risiko eingehen.
Key Facts
Überblick- Quelle
- presseportal.ch – Wirtschaft (Medienmitteilungen)
- Veröffentlicht
- 02.11.2026, 08:00
- Rubrik
- Unternehmen
- Region
- Luzern
- Schwerpunkte
- Neue Vorschriften & Compliance, Lieferketten & Beschaffung
- Einschätzung (KI)
- NeutralAnalyse von Firmenkonkursen in der Schweiz
Ausgangslage
Die blueSky Information GmbH aus Luzern hat alle Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von Januar bis September 2026 analysiert. Dabei stellte sich heraus, dass bei 791 Firmenkonkursen ein Mitglied des Verwaltungsrats oder der Geschäftsführung zuvor in einem anderen Unternehmen eine ähnliche Position innehatte, das ebenfalls in Konkurs gegangen war. In vier von zehn Fällen befand sich die frühere Firma in einem anderen Kanton.
Die Studie der blueSky Information GmbH zeigt auch, dass die Zahl der Fälle mit wiederkehrenden Verantwortlichen in Verwaltungsräten oder Geschäftsführungen von 423 im Jahr 2024 auf 791 im Jahr 2025 gestiegen ist. Dieser Anstieg ist jedoch nicht proportional zur Gesamtzahl der Firmenkonkurse, die ebenfalls zugenommen hat. Dies deutet darauf hin, dass die Zunahme der Konkurse nicht allein auf wiederkehrende Verantwortliche zurückzuführen ist, sondern auf eine Vielzahl von Faktoren.
Hintergrund
Die kantonalen Handelsregister bieten zwar eine Personensuche, jedoch nur innerhalb des eigenen Kantons. Der Bund hat jedoch eine schweizweite Personensuche versprochen, die seit 2025 gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese fehlt jedoch auf Zefix, dem Firmenindex des Bundes. Der Bundesrat bestätigte im Februar 2026, dass die Umsetzung verzögert wird. Auch im neuen Meldungsschema, das das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) für das Amtsblattportal 2027 plant, ist kein Feld für eine Personennummer vorgesehen.
Die Verzögerung bei der Umsetzung der schweizweiten Personensuche ist nicht nur ein technisches Problem, sondern auch ein organisatorisches. Der Bund muss nicht nur die technische Infrastruktur schaffen, sondern auch sicherstellen, dass alle Kantone ihre Daten korrekt und zeitnah an das zentrale System übermitteln. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund, was möglicherweise zu Verzögerungen führt.
Einordnung für die Schweiz
Die fehlende Personensuche erschwert es Unternehmen, Risiken bei Geschäftsbeziehungen einzuschätzen. Lieferanten können nicht einfach prüfen, ob der Geschäftsführer eines Kunden zuvor eine Firma in einem anderen Kanton in den Konkurs geführt hat. Dies könnte zu finanziellen Verlusten führen, wenn Unternehmen mit unsoliden Partnern Geschäfte machen.
Dies könnte zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, die für beide Seiten kostspielig und zeitaufwendig sein können.
Was das für Unternehmen bedeutet
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie bei der Risikoanalyse von Geschäftsbeziehungen private Anbieter wie registerbuch.ch nutzen können. Diese bietet eine Personensuche über alle Kantone an, wobei einzelne Abfragen kostenlos sind. Unternehmen müssen daher abwägen, ob sie in solche Dienste investieren oder das Risiko eingehen, mit unsoliden Partnern Geschäfte zu machen.
Ausblick
Die blueSky Information GmbH fordert den Bund auf, die Personensuche umzusetzen. Dies würde nicht nur die Risikoanalyse für Unternehmen erleichtern, sondern auch private Anbieter in die Lage versetzen, eine vollständige Personensuche anzubieten. Bis dahin müssen Unternehmen selbst entscheiden, wie sie mit den Risiken umgehen.
Einordnung
Die fehlende Personensuche im Handelsregister ist ein strukturelles Problem, das die Transparenz und Risikoanalyse im Schweizer Wirtschaftsraum beeinträchtigt. Die Verzögerung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe zeigt, dass der Bund hier Nachholbedarf hat.
Was das für KMU bedeutet
Für Schweizer KMU bedeutet dies, dass sie bei der Auswahl von Geschäftspartnern besonders vorsichtig sein müssen. Ohne eine schweizweite Personensuche im Handelsregister ist es schwierig, alle relevanten Informationen über potenzielle Partner zu erhalten. Dies erhöht das Risiko von finanziellen Verlusten durch unsolide Geschäftsbeziehungen.
Zahlen
- Firmenkonkurse mit Wiederholungstäter
- 791
- Anteil an allen Firmenkonkursen
- 8,5 Prozent
Wissen zur Meldung
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Originaltitel: Wiederholte Firmenkonkurse: Gut vier von zehn führen über die Kantonsgrenze


