Prüfung der Effizienz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Wichtigste in Kürze
Bevor ein Pflanzenschutzmittel (PSM) in der Schweiz eingesetzt werden darf, muss es zugelassen sein. Für das Zulassungsverfahren sind fünf Bundesstellen aus drei Departementen verantwortlich: Unter der Leitung der Zulassungsstelle des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) prüfen das Bundesamt für Landwirtschaft, Agroscope, das Bundesamt für Umwelt, das Staatssekretariat für Wirtschaft und das BLV verschiedene Aspekte der Wirkung und Risiken von PSM. Das Schweizer Zulassungsverfahren hat sich Ende 2025 weiter an die Europäische Union angenähert.Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte, ob die Zulassungsverfahren effizient ablaufen und ob die Gebühren die anfallenden Kosten ausreichend abdecken. Die Prüfung identifiziert Handlungsbedarf: Strukturen und Prozesse sind zu kompliziert, der Arbeitsrückstand entsprechend zu hoch und die Gebühren zu tief.
Key Facts
- Quelle
- Bundesverwaltung (News Service Bund)
- Veröffentlicht
- 12. Oktober 2026
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