Finma bewilligt ersten Schweizer Bitcoin-ETF für Privatanleger
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat erstmals einen ETF zugelassen, der direkt in Bitcoin investiert und auch Privatanlegern offensteht. Der Fonds wird im November an der SIX Swiss Exchange gehandelt.

Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Finma bewilligt ersten Bitcoin-ETF für Privatanleger
- ETF wird von BIT Asset Management verwaltet
- Handel startet im November an der SIX Swiss Exchange
- Finma warnt vor hohen Risiken durch Kursschwankungen
Key Facts
Überblick- Quelle
- Netzwoche
- Veröffentlicht
- 21.10.2026, 11:27
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- Märkte
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- Digitalisierung & Verwaltung, Neue Vorschriften & Compliance
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- Einschätzung (KI)
- NeutralNeuer Finanzprodukt für Anleger
Ausgangslage
Die Finma hat den ersten Schweizer Bitcoin-ETF bewilligt, der sowohl institutionellen als auch privaten Anlegern zugänglich ist. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund eines wachsenden Interesses an Kryptowährungen.
Sie zeigt, dass die Aufsichtsbehörde bereit ist, innovative Finanzprodukte zuzulassen, solange sie den regulatorischen Anforderungen entsprechen.
Die Finma hat bereits 2021 einen Fonds für qualifizierte Anleger zugelassen, was zeigt, dass die Aufsichtsbehörde den Markt schrittweise öffnet. Die Zulassung des neuen ETFs ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.
Hintergrund
Der bewilligte ETF trägt den Namen "Bitcoin Fund ETF" und wird von BIT Asset Management verwaltet. Der Handel soll unter dem Ticker BBIT im November an der SIX Swiss Exchange starten. Weitere Anbieter haben ebenfalls Gesuche für ähnliche Produkte eingereicht.
Der Bitcoin Fund ETF ist nicht das erste Krypto-Produkt, das die Finma bewilligt hat. Bereits 2021 hatte sie einen Fonds zugelassen, der in verschiedene Kryptoanlagen investierte. Allerdings war dieser Fonds nur qualifizierten Anlegern vorbehalten. Der neue ETF ist ein weiterer Schritt in Richtung einer breiteren Zugänglichkeit von Krypto-Produkten.
Einordnung für die Schweiz
Aufgrund der langen Handelsgeschichte und des hohen Handelsvolumens von Bitcoin macht die Behörde eine Ausnahme von den üblichen Vorgaben zur Risikostreuung.
Die Finma hat klare Vorgaben für den neuen ETF gemacht, um die Risiken für Anleger zu begrenzen. Die Fondsdokumente müssen die Risiken klar ausweisen und erläutern. Finanzdienstleister sind verpflichtet, die Bestimmungen des Finanzdienstleistungsgesetzes zu erfüllen. Zudem müssen sie gewährleisten, dass die Anlage für die betreffende Kundin oder den betreffenden Kunden passend ist.
Was das für Unternehmen bedeutet
Für Schweizer Unternehmen, die in Kryptowährungen investieren möchten, eröffnet der neue ETF eine regulierte Möglichkeit. Allerdings warnt die Finma vor den hohen Risiken, die mit starken Kursschwankungen verbunden sind.
Ausblick
Mit der Zulassung des Bitcoin-ETFs könnte das Interesse an Kryptowährungen weiter steigen. Gleichzeitig müssen Finanzdienstleister die Vorgaben des Finanzdienstleistungsgesetzes einhalten und die Risiken klar kommunizieren.
Andere Anbieter könnten folgen und ähnliche Produkte entwickeln, was zu einer grösseren Vielfalt an Krypto-Investitionsmöglichkeiten führen könnte. Gleichzeitig wird die Finma ihre Aufsicht weiter stärken, um die Risiken für Anleger zu begrenzen.
Einordnung
Die Zulassung des Bitcoin-ETFs ist ein weiterer Schritt in der Regulierung von Kryptowährungen in der Schweiz. Die Finma reagiert damit auf das wachsende Interesse an digitalen Assets.
Was das für KMU bedeutet
Für Schweizer KMU bedeutet die Zulassung des Bitcoin-ETFs eine neue Möglichkeit der Investition in Kryptowährungen. Allerdings sollten sie die hohen Risiken beachten und sich gründlich informieren.
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