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Bundesrat erhöht BVG-Mindestzins auf 2,0 Prozent – Versicherungsverband kritisiert Schritt

Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz für Vorsorgeguthaben ab 2027 deutlich angehoben. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hält die Erhöhung für zu hoch und warnt vor langfristigen Folgen.

Titelbild zu: Bundesrat erhöht BVG-Mindestzins auf 2,0 Prozent – Versicherungsverband kritisiert Schritt
Bild: finews.ch

Das Wichtigste in Kürze

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Der BVG-Mindestzins steigt ab 2027 auf 2,0 Prozent.
  • Der Bundesrat begründet die Erhöhung mit der soliden Finanzlage der Vorsorgeeinrichtungen.
  • Der SVV hält eine Erhöhung auf 1,0 Prozent für angemessen.
  • Die BVG-Kommission hatte 1,75 Prozent empfohlen.
  • Vorsorgeeinrichtungen können weiterhin höhere Zinsen beschliessen.

Für die Schweiz Einschätzung der KI

  • +Höhere Verzinsung für Vorsorgeguthaben.
  • −Risiko langfristiger Belastung für Vorsorgeeinrichtungen.

Key Facts

Überblick
Quelle
finews.ch
Veröffentlicht
04.11.2026, 13:24
Rubrik
Finanzen
Schwerpunkte
Neue Vorschriften & Compliance
Quellen
2 berichten darüber
Einschätzung (KI)
Negativhöhere Kosten für Pensionskassen
  1. Ausgangslage

    Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz für Vorsorgeguthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2027 auf 2,0 Prozent erhöht. Damit steigt der Satz um 0,75 Prozentpunkte gegenüber dem aktuellen Wert von 1,25 Prozent.

    Die Erhöhung des Mindestzinssatzes betrifft alle Vorsorgeeinrichtungen, die im Rahmen des BVG obligatorische Vorsorgeguthaben verwalten. Diese Anpassung hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Leistungen, die Versicherte erwarten können. Der Bundesrat hat die Entscheidung nach einer umfassenden Prüfung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen.

  2. Hintergrund

    Die Vorsorgeeinrichtungen verfügten über eine stabile finanzielle Situation. Deshalb wurde eine Anpassung vorgenommen. Diese soll die höhere Inflation seit 2022 ausgleichen. Der Bundesrat begründet den Schritt mit der Notwendigkeit, die höhere Inflation seit 2022 auszugleichen. Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hatte zuvor eine Erhöhung auf 1,75 Prozent empfohlen.

    Die finanzielle Solidität der Vorsorgeeinrichtungen ermöglicht die Anhebung des Mindestzinssatzes. Der Bundesrat betont, dass die Anhebung notwendig ist, um die Kaufkraft der Versicherten zu erhalten. Die Inflation hat seit 2022 einen erheblichen Einfluss auf die Lebenshaltungskosten, was eine Anpassung der Verzinsung erfordert.

  3. Was das bedeutet

    Der Schweizerische Versicherungsverband SVV kritisiert die Anhebung als zu hoch. Der Verband ist der Ansicht, dass ein Mindestzinssatz von 1,0 Prozent angemessener gewesen wäre. SVV-CEO Urs Arbter warnt, dass die Erhöhung die berufliche Vorsorge langfristig schwächen könnte.

    Der Schweizerische Versicherungsverband SVV sieht in der Erhöhung ein Risiko für die langfristige Tragfähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen. Besonders betroffen sind Einrichtungen mit umfassenden Garantieversprechen, die durch die höhere Belastung unter Druck geraten könnten. Die Kritik des SVV zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit der beruflichen Vorsorge zu gewährleisten.

  4. Ausblick

    Der SVV betont, dass eine vorsichtige Mindestgarantie höhere Verzinsungen nicht ausschliesst. Vorsorgeeinrichtungen können weiterhin über dem gesetzlichen Minimum verzinsen, sofern ihre finanzielle Lage dies zulässt.

    Die Möglichkeit, über dem gesetzlichen Minimum zu verzinsen, bleibt bestehen und bietet Vorsorgeeinrichtungen Flexibilität. Die Entscheidung des Bundesrates zeigt, dass die berufliche Vorsorge weiterhin an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst wird. Die langfristigen Auswirkungen der Erhöhung werden sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Dazu passt

Zahlen

Mindestzinssatz 2027
2,0 %
Aktueller Mindestzinssatz
1,25 %
Erhöhung um
0,75 Prozentpunkte

Wissen zur Meldung

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Originaltitel: Erhöhung des BVG-Mindestzinses geht Versicherungsverband zu weit