Klage gegen Anthropic wegen Urheberrechtsverletzungen bei KI-Training
Die Rechteinhaber von Elvis Presleys Musik haben das KI-Unternehmen Anthropic verklagt. Es geht um die unrechtmässige Nutzung von über 270 Liedern für das Training von KI-Modellen.

Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Klage gegen Anthropic wegen unrechtmässiger Nutzung von Elvis Presleys Liedern
- Forderung von über 41 Millionen US-Dollar Schadenersatz
- Vorwurf der Umgehung von Schutzmassnahmen und Manipulation von Copyright-Informationen
- Anthropic widerspricht den Vorwürfen und beabsichtigt, sich zu verteidigen
- Rechtsfragen rund um KI-Training und Urheberrechte sind auch in der Schweiz relevant
Key Facts
Überblick- Quelle
- t3n
- Veröffentlicht
- 01.11.2026, 19:10
- Rubrik
- Technologie
- Schwerpunkte
- Künstliche Intelligenz, Neue Vorschriften & Compliance, Digitalisierung & Verwaltung
- Einschätzung (KI)
- NeutralUrheberrecht und KI
Ausgangslage
Die Rechteinhaber von Elvis Presleys Musik haben das KI-Unternehmen Anthropic verklagt. Es wird behauptet, dass Anthropic mehr als 270 Lieder Presleys ohne Zustimmung für das Training seiner KI-Modelle verwendet hat.
Die Klage wurde bei einem kalifornischen Gericht eingereicht und fordert Schadenersatz in Höhe von über 41 Millionen US-Dollar. Pro Lied werden 150.000 Dollar gefordert. Die Lieder, die betroffen sind, enthalten beliebte Hits wie „A Little Less Conversation“ und „Can’t Help Falling in Love“.
Die Klage wurde im Namen mehrerer Parteien eingereicht, was die Komplexität des Falls unterstreicht. Die betroffenen Lieder umfassen eine breite Palette von Presleys Werk, von ikonischen Hits bis zu weniger bekannten Stücken. Dies zeigt, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Zustimmung weitreichende Konsequenzen haben kann.
Hintergrund
Die Verwalter von Presleys Musik werfen Anthropic vor, Schutzmassnahmen umgangen und Copyright-Informationen entfernt oder verändert zu haben. Anthropic hat sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäussert, widerspricht diesen aber und beabsichtigt, sich gegen die Klage zu verteidigen.
Dies ist nicht der erste Fall, in dem Musiklabels KI-Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen. Die Klage, die im Namen von Elvis Presley erfolgt, gilt als das bedeutendste juristische Verfahren, das je für einen einzelnen Musiker angestrengt wurde.
Die Klageschrift enthält detaillierte Vorwürfe, dass Anthropic Schutzmassnahmen umgangen und Copyright-Informationen entfernt oder verändert haben soll. Dies könnte die rechtliche Position von Anthropic weiter schwächen.
Einordnung für die Schweiz
In der Schweiz sind ähnliche Fälle noch selten, aber die Rechtsfragen rund um die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für KI-Trainings sind auch hier relevant. KI-Firmen argumentieren oft mit dem Grundsatz der „faire Nutzung“, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind noch nicht vollständig geklärt.
In der Schweiz sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im KI-Kontext noch nicht vollständig ausgearbeitet. Unternehmen, die KI-Technologien nutzen oder entwickeln, sollten sich daher intensiv mit den aktuellen Entwicklungen befassen. Die Klage könnte auch als Ansporn dienen, klare Regelungen zu schaffen, die sowohl die Innovation als auch den Schutz geistigen Eigentums gewährleisten.
Was das für Unternehmen bedeutet
Für Schweizer Unternehmen, die KI-Technologien nutzen oder entwickeln, bedeutet dies, dass sie besonders auf die Einhaltung von Urheberrechten achten müssen. Die Klage zeigt, dass auch grosse Unternehmen wie Anthropic vor solchen Klagen nicht sicher sind.
Ausblick
Die Entwicklung von KI-Modellen wird weiterhin von rechtlichen Unsicherheiten begleitet. Unternehmen sollten sich auf mögliche Klagen und regulatorische Änderungen vorbereiten.
Einordnung
Die Klage gegen Anthropic ist Teil einer breiteren Diskussion über die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für KI-Trainings. KI-Firmen argumentieren oft mit dem Grundsatz der „faire Nutzung“, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind noch nicht vollständig geklärt.
Was das für KMU bedeutet
Für Schweizer KMU bedeutet dies, dass sie besonders auf die Einhaltung von Urheberrechten achten müssen. Die Klage zeigt, dass auch grosse Unternehmen vor solchen Klagen nicht sicher sind.
Zahlen
- Anzahl Lieder
- 270
- Schadenersatzforderung
- 41 Millionen US-Dollar
- Forderung pro Lied
- 150.000 US-Dollar
Wissen zur Meldung
Die wichtigsten Fragen, Fachbegriffe und Stichworte – kurz erklärt.
Umfrage für Unternehmen
Wie stark betrifft Sie die Diskussion um Urheberrechte bei KI-Trainings?
Antwort wählen – anonym, ohne Anmeldung
Originaltitel: Elvis Presley vs. Anthropic: Klage wegen KI-Training



