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Klage gegen Anthropic wegen Urheberrechtsverletzungen bei KI-Training

Die Rechteinhaber von Elvis Presleys Musik haben das KI-Unternehmen Anthropic verklagt. Es geht um die unrechtmässige Nutzung von über 270 Liedern für das Training von KI-Modellen.

Titelbild zu: Klage gegen Anthropic wegen Urheberrechtsverletzungen bei KI-Training
Bild: t3n

Das Wichtigste in Kürze

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Klage gegen Anthropic wegen unrechtmässiger Nutzung von Elvis Presleys Liedern
  • Forderung von über 41 Millionen US-Dollar Schadenersatz
  • Vorwurf der Umgehung von Schutzmassnahmen und Manipulation von Copyright-Informationen
  • Anthropic widerspricht den Vorwürfen und beabsichtigt, sich zu verteidigen
  • Rechtsfragen rund um KI-Training und Urheberrechte sind auch in der Schweiz relevant

Key Facts

Überblick
Quelle
t3n
Veröffentlicht
01.11.2026, 19:10
Rubrik
Technologie
Schwerpunkte
Künstliche Intelligenz, Neue Vorschriften & Compliance, Digitalisierung & Verwaltung
Einschätzung (KI)
NeutralUrheberrecht und KI
  1. Ausgangslage

    Die Rechteinhaber von Elvis Presleys Musik haben das KI-Unternehmen Anthropic verklagt. Es wird behauptet, dass Anthropic mehr als 270 Lieder Presleys ohne Zustimmung für das Training seiner KI-Modelle verwendet hat.

    Die Klage wurde bei einem kalifornischen Gericht eingereicht und fordert Schadenersatz in Höhe von über 41 Millionen US-Dollar. Pro Lied werden 150.000 Dollar gefordert. Die Lieder, die betroffen sind, enthalten beliebte Hits wie „A Little Less Conversation“ und „Can’t Help Falling in Love“.

    Die Klage wurde im Namen mehrerer Parteien eingereicht, was die Komplexität des Falls unterstreicht. Die betroffenen Lieder umfassen eine breite Palette von Presleys Werk, von ikonischen Hits bis zu weniger bekannten Stücken. Dies zeigt, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Zustimmung weitreichende Konsequenzen haben kann.

  2. Hintergrund

    Die Verwalter von Presleys Musik werfen Anthropic vor, Schutzmassnahmen umgangen und Copyright-Informationen entfernt oder verändert zu haben. Anthropic hat sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäussert, widerspricht diesen aber und beabsichtigt, sich gegen die Klage zu verteidigen.

    Dies ist nicht der erste Fall, in dem Musiklabels KI-Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen. Die Klage, die im Namen von Elvis Presley erfolgt, gilt als das bedeutendste juristische Verfahren, das je für einen einzelnen Musiker angestrengt wurde.

    Die Klageschrift enthält detaillierte Vorwürfe, dass Anthropic Schutzmassnahmen umgangen und Copyright-Informationen entfernt oder verändert haben soll. Dies könnte die rechtliche Position von Anthropic weiter schwächen.

  3. Einordnung für die Schweiz

    In der Schweiz sind ähnliche Fälle noch selten, aber die Rechtsfragen rund um die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für KI-Trainings sind auch hier relevant. KI-Firmen argumentieren oft mit dem Grundsatz der „faire Nutzung“, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind noch nicht vollständig geklärt.

    In der Schweiz sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im KI-Kontext noch nicht vollständig ausgearbeitet. Unternehmen, die KI-Technologien nutzen oder entwickeln, sollten sich daher intensiv mit den aktuellen Entwicklungen befassen. Die Klage könnte auch als Ansporn dienen, klare Regelungen zu schaffen, die sowohl die Innovation als auch den Schutz geistigen Eigentums gewährleisten.

  4. Was das für Unternehmen bedeutet

    Für Schweizer Unternehmen, die KI-Technologien nutzen oder entwickeln, bedeutet dies, dass sie besonders auf die Einhaltung von Urheberrechten achten müssen. Die Klage zeigt, dass auch grosse Unternehmen wie Anthropic vor solchen Klagen nicht sicher sind.

  5. Ausblick

    Die Entwicklung von KI-Modellen wird weiterhin von rechtlichen Unsicherheiten begleitet. Unternehmen sollten sich auf mögliche Klagen und regulatorische Änderungen vorbereiten.

  6. Einordnung

    Die Klage gegen Anthropic ist Teil einer breiteren Diskussion über die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für KI-Trainings. KI-Firmen argumentieren oft mit dem Grundsatz der „faire Nutzung“, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind noch nicht vollständig geklärt.

  7. Was das für KMU bedeutet

    Für Schweizer KMU bedeutet dies, dass sie besonders auf die Einhaltung von Urheberrechten achten müssen. Die Klage zeigt, dass auch grosse Unternehmen vor solchen Klagen nicht sicher sind.

Zahlen

Anzahl Lieder
270
Schadenersatzforderung
41 Millionen US-Dollar
Forderung pro Lied
150.000 US-Dollar

Wissen zur Meldung

Die wichtigsten Fragen, Fachbegriffe und Stichworte – kurz erklärt.

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Originaltitel: Elvis Presley vs. Anthropic: Klage wegen KI-Training